REGELN

 

REGELN FÜR DIE LACHSFORELLENSAISON



Mitteilung an Inhaber von Angelscheinen in SKRÄBEÅN für die LACHSFORELLENSAISON 2011.

Der Angelschein muß deutlich sichtbar getragen werden.
Es ist die Verantwortung jeden Fischers die folgenden Regeln zu befolgen:

1.       Mit dem Fischen darf erst nach einlösen eines Angelscheines begonnen werden. Ein Angelschein ist für alle Personen über 15 Jahre erfoderlich.

2.       Das Fischen darf nur stromabwärts der Brücke in Nymölla erfolgen.

3.       Das Fischen ist nur während der Zeit vom 1. März bis einschließlich 30. September zugelassen.

4.       Angelverbot gilt im gesamten Flussbereich wärend der Zeit vom 1. März bis einschließlich 14.März.

5.       Während der gesamten Saison gilt das Angelverbot zwischen der Brücke in Nymölla und der Markierung ca. 100 m stromabwärts.

6.       Lachse und Lachsforellen, die kürzer als 50 cm sind, müssen zurück ins Wasser gelassen werden.

7.       Maximal 2 Fische (Lachse und Lachsforellen) pro Person und Tag dürfen gefangen werden.

8.       Es darf nur mit einer Angelrute gefischt werden.

9.       Ruckartiges Fischen ist verboten.

10.   Herumliegenlassen von Abfällen ist verboten.

11.   Lachse und Lachsforellen werden nicht als Eigentum des Fischers angesehen bis zu deren Registrierung. Dies geschieht am Parkplatz. Fischer, welche die Registrierung Ihres Fanges nach Tagesangelabschluß unterlassen, werden unmittelbar mit Angelverbot in Skräbeån belegt.

12.   Fischer, die störend auftreten, können vom weiteren Fischen ausgeschlossen werden. Dies gilt ebenfalls für Fischer, die gegen die obengenannten Regeln verstossen. In schwerwiegenden Fällen können Fang und Ausrüstung beschlagnahmt werden.

 

Nymölla, Januar 2011

Vorstand des Skräbeåns FischereiVereins