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REGELN REGELN FÜR
DIE LACHSFORELLENSAISON
1. Mit dem Fischen darf erst nach
einlösen eines Angelscheines begonnen werden. Ein Angelschein
ist für alle Personen über
15 Jahre erfoderlich. 2. Das Fischen darf nur stromabwärts
der Brücke in Nymölla erfolgen. 3.
Das
Fischen ist
nur während der Zeit vom
1. März bis
einschließlich 30. September zugelassen.
4.
Angelverbot gilt im gesamten
Flussbereich wärend der
Zeit vom 1. März bis einschließlich 14.März. 5. Während der gesamten
Saison gilt das Angelverbot zwischen der Brücke in Nymölla und der Markierung
ca. 6.
Lachse und Lachsforellen, die kürzer als
7.
Maximal
2 Fische (Lachse und Lachsforellen) pro Person und Tag dürfen
gefangen werden. 8.
Es
darf nur mit einer Angelrute
gefischt werden. 9.
Ruckartiges Fischen ist verboten. 10. Herumliegenlassen von Abfällen ist verboten. 11.
Lachse und Lachsforellen werden nicht als Eigentum
des Fischers angesehen bis zu deren
Registrierung. Dies geschieht
am Parkplatz. Fischer, welche
die Registrierung Ihres Fanges nach Tagesangelabschluß
unterlassen, werden unmittelbar mit Angelverbot in Skräbeån belegt. 12.
Fischer,
die störend auftreten, können vom weiteren
Fischen ausgeschlossen werden. Dies gilt ebenfalls für Fischer, die gegen die obengenannten Regeln verstossen. In schwerwiegenden Fällen können Fang und Ausrüstung beschlagnahmt werden.
Nymölla, Januar 2011 |