Mitteilung an Inhaber von Angelscheinen in SKRÄBEÅN für die LACHS- UND MEERFORELLENSAISON. 

Regeln
Der Fangschein ist sichtbar zu tragen. Angellizenzen, die über das Internet gelöst werden, müssen auf Mobilgeräten oder als gedruckte SMS/E-Mail vorgelegt werden. Jeder Fischer hat die Pflicht, die geltenden Vorschriften wie folgt einzuhalten:
1.     Die Fischerei darf erst beginnen, wenn die Fanglizenz gelöst ist. Angelscheine sind für alle                über 15 Jahre erforderlich.
2.     Das Angeln darf nur unterhalb der Autobrücke in Nymölla und auf der markierten Route in                  Bromölla erfolgen. Siehe Karte>>
3.     Angeln ist nur vom ersten Samstag im Februar bis zum 30. September erlaubt.
4.    Während der gesamten Saison gilt ein Angelverbot von der Autobrücke in Nymölla                             zum Markierungen ca. 100 m stromabwärts und einen markierten Abschnitt in Bromölla bei               Collins Mill.
5.     Lachs unter 60 cm und Forellen unter 55 cm müssen freigesetzt werden.
6.     Max. 1 Fisch (Lachs, Forelle) pro Person und Tag. Nach 1 verstorbenen Fisch kann die            Fischerei nicht fortgesetzt werden.                                                                                                    Bei der Herbstfischerei (September) gilt die Fang- und Freisetzungsfischerei, d.h. es               gilt, dass alle gefangenen Lachse/Forellen freigesetzt werden.
7.     Aalfischen verboten.
8.     Die Fischerei darf nur mit einer Rute pro Fischer erfolgen.
9.     Die Fischerei darf nur von Land und durch Waten erfolgen. Das Angeln von einem Boot oder            die Ferußgängerbrücke ist verboten.
10.   Ruckfischen ist verboten.
11.   Vermüllung ist verboten.
12.   Lachs, Forelle, Regenbogenforelle, Pikeperch und Hecht fallen dem Fänger erst an,                  wenn er registriert ist. Die wieder ausgesetzte Forelle und der Lachs müssen ebenfalls            registriert werden. Die Anmeldung erfolgt auf dem Parkplatz in Nymölla und bei Möllan in                Bromölla.Fischer, die den Fang nach Beendigung der Fischerei nicht registrieren, werden                  sofort von der weiteren Fischerei in Skräbeen suspendiert.
13.   Fischer, die sich auf dem Fluss beunruhigend verhalten, können von der weiteren Fischerei              ausgeschlossen werden, ebenso wie Fischer, die gegen die anderen Regeln verstoßen.                    Fänge und Ausrüstung können auch beschlagnahmt werden.
14.   Bei Verstößen gegen die Vereinsregeln erheben wir die Kontrollgebühr von 800 SEK.
15.   Alle Wilderei wird der Polizei gemeldet.
 
Verwaltungsrat im Januar 2024